ElementarversicherungDer Baustein, der bei Starkregen und Hochwasser zahlt
Sturm und Hagel sind in jeder Wohngebäudeversicherung enthalten. Überschwemmung durch Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck dagegen nicht – dafür braucht es den Zusatzbaustein Elementarschäden. Genau daran scheitern die meisten Schadenmeldungen nach Unwettern.
Was der Standardschutz auslässt
Eine Wohngebäudeversicherung deckt in der Grundform vier Gefahren ab: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Fällt bei einem Orkan ein Baum aufs Dach, zahlt sie. Drückt dagegen nach einem Wolkenbruch Wasser durch die Kellerfenster oder steigt es aus der Kanalisation zurück in die Räume, greift sie nicht.
Diese Lücke überrascht viele Betroffene erst im Schadenfall. Genau hier setzt der Baustein Elementarschäden an. Er ergänzt die Police um jene Naturgefahren, die der Standardschutz auslässt: Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch und Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen sowie Vulkanausbruch.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Gebäude und Hausrat. Die Gebäudeversicherung ersetzt das Bauwerk mit Mauern, Estrich, Heizung und fest Verbautem. Möbel, Elektrogeräte und persönliche Dinge im Keller gehören zum Hausrat. Wer beides absichern will, braucht den Elementarbaustein in beiden Verträgen.
Das Risiko liegt nicht nur am Fluss
Versicherer bewerten Adressen anhand eines Zonierungssystems für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Es teilt Gebäude in vier Gefährdungsklassen ein. Klasse 1 bedeutet ein sehr geringes Hochwasserrisiko, Klasse 4 ein hohes. Die Einstufung bestimmt Beitrag und Selbstbehalt, in Einzelfällen auch, ob ein Versicherer den Baustein überhaupt anbietet.
Der entscheidende Punkt: Starkregen hält sich nicht an Gewässer. Wenn in kurzer Zeit sehr große Regenmengen fallen, kann die Kanalisation überall an ihre Grenze kommen – am Hang genauso wie in der Ebene, in der Innenstadt genauso wie im Dorf. Die überwiegende Mehrheit der Gebäude in Deutschland liegt in der niedrigsten Gefährdungsklasse und ist damit gut und bezahlbar versicherbar.
Die Frage einer allgemeinen Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wird politisch seit Jahren diskutiert. Solange sie nicht entschieden ist, bleibt die Absicherung Ihre eigene Entscheidung.
| Ereignis | Standard Wohngebäude | Mit Elementarbaustein★ Empfehlung |
|---|---|---|
| Brand, Blitzschlag, Explosion | ja | ja |
| Leitungswasser aus Rohren | ja | ja |
| Sturm ab Windstärke 8 und Hagel | ja | ja |
| Überschwemmung nach Starkregen | nein | ja |
| Rückstau aus der Kanalisation | nein | ja |
| Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben | nein | ja |
| Schneedruck und Lawinen | nein | ja |
So sichern Sie sich richtig ab
- Bestehende Policen prüfenSteht in Ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung ausdrücklich „weitere Elementargefahren“ oder „Elementarschäden“? Wenn nicht, fehlt der Schutz.
- Gefährdung der Adresse einschätzenDer Versicherer ermittelt die Gefährdungsklasse automatisch aus Ihrer Anschrift. Sie bestimmt Beitrag und Selbstbehalt.
- Beide Verträge ergänzenGebäude schützt das Bauwerk, Hausrat schützt Ihr Eigentum. Für vollständigen Schutz brauchen Sie den Baustein in beiden.
- Auflagen einhaltenRückstausicherung einbauen und warten, Kellerräume nicht als Lager für Wertvolles nutzen, Wartungsnachweise aufbewahren.
Häufige Fragen zur Elementarversicherung
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