ZahnzusatzversicherungWas sie beim Zahnersatz wirklich übernimmt
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt beim Zahnersatz nur einen Festzuschuss. Den Rest tragen Sie selbst – bei Implantaten und hochwertigem Ersatz können daraus schnell vierstellige Beträge werden. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt diesen Eigenanteil ganz oder teilweise.
Warum die Kasse so wenig übernimmt
Beim Zahnersatz arbeitet die gesetzliche Krankenversicherung mit befundbezogenen Festzuschüssen. Für jeden Zahnbefund ist eine Standardlösung definiert, die sogenannte Regelversorgung. Die Kasse zahlt einen festen Anteil der Kosten dieser Standardlösung – unabhängig davon, für welche Versorgung Sie sich tatsächlich entscheiden.
Der Grundzuschuss liegt bei 60 Prozent. Wer sein Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos führt, also die jährliche Kontrolle nachweist, erhält 70 Prozent. Nach zehn Jahren sind es 75 Prozent. Das klingt zunächst auskömmlich, bezieht sich aber immer nur auf die Regelversorgung.
Das wird bei hochwertigen Lösungen deutlich: Für eine Zahnlücke ist die Brücke häufig die Regelversorgung. Entscheiden Sie sich für ein Implantat, bleibt der Zuschuss auf dem Niveau der Brücke – die Differenz zum Implantat tragen Sie vollständig selbst. Genau diese Lücke schließt eine Zahnzusatzversicherung.
Worauf es beim Tarifvergleich ankommt
Erstattungssatz und Bezugsgröße: Achten Sie darauf, worauf sich der genannte Prozentsatz bezieht. „Bis zu 100 Prozent“ meint in vielen Tarifen die Gesamtrechnung inklusive des Kassenzuschusses – erstattet wird dann nur die Differenz. Andere Tarife zahlen einen Prozentsatz auf Ihren verbleibenden Eigenanteil. Der zweite Fall ist für Sie deutlich mehr wert.
Zahnstaffel: Fast alle Tarife begrenzen die Leistung in den ersten Versicherungsjahren auf feste Höchstbeträge, oft gestaffelt über drei bis fünf Jahre. Wer kurz nach Abschluss eine teure Behandlung braucht, bekommt daher nicht die volle Erstattung.
Wartezeit: Üblich sind rund acht Monate, in denen noch keine Leistung fällig wird. Einzelne Tarife verzichten darauf, verlangen dafür aber meist strengere Gesundheitsangaben.
Zahnbehandlung und Prophylaxe: Gute Tarife übernehmen nicht nur Zahnersatz, sondern auch Wurzel- und Parodontosebehandlungen sowie die professionelle Zahnreinigung. Prüfen Sie, ob es dafür jährliche Höchstbeträge gibt.
Kieferorthopädie: Für Kinder ist das der wichtigste Baustein, weil die Kasse nur die schweren Fälle ab einer bestimmten Einstufung zahlt.
| Leistung | Basistarif | Leistungsstarker Tarif★ Empfehlung |
|---|---|---|
| Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) | anteilig | hoch bis vollständig |
| Implantate | oft begrenzt oder ausgeschlossen | eingeschlossen, teils mit Anzahlbegrenzung |
| Inlays statt Amalgam- oder Kunststofffüllung | selten | eingeschlossen |
| Wurzel- und Parodontosebehandlung | selten | eingeschlossen |
| Professionelle Zahnreinigung | teils mit kleinem Jahresbetrag | jährlicher Festbetrag |
| Kieferorthopädie für Kinder | meist ausgeschlossen | je nach Tarif eingeschlossen |
In vier Schritten zum passenden Tarif
- Zahnstatus ehrlich einschätzenFehlende Zähne und vorhandener Zahnersatz sind Teil der Gesundheitsfragen. Falsche Angaben können später die Leistung kosten.
- Bedarf festlegenGeht es vor allem um Zahnersatz, oder sollen auch Prophylaxe und Kieferorthopädie enthalten sein?
- Leistungen statt Beitrag vergleichenErstattungssatz, Bezugsgröße, Zahnstaffel und Höchstbeträge entscheiden darüber, was am Ende ankommt.
- Früh abschließenWartezeit und Zahnstaffel laufen ab Vertragsbeginn. Je früher der Abschluss, desto eher steht die volle Leistung bereit.
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