HausratversicherungIhr Hab und Gut richtig absichern
Die Hausratversicherung ersetzt Ihre Möbel, Elektronik, Kleidung und weitere Einrichtung, wenn diese durch Brand, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm beschädigt oder zerstört werden. Entscheidend ist eine passende Versicherungssumme.
Was die Hausratversicherung leistet
Die Hausratversicherung schützt den gesamten beweglichen Besitz in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus: Möbel, Kleidung, elektronische Geräte, Fahrräder im Keller und vieles mehr. Versichert sind typischerweise die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch.
Im Schadenfall zahlt die Versicherung in der Regel den Neuwert, also den Betrag, der nötig ist, um einen gleichwertigen neuen Gegenstand zu kaufen – nicht nur den geminderten Zeitwert eines gebrauchten Gegenstands. Das unterscheidet die Hausratversicherung von vielen anderen Sachversicherungen und macht sie im Schadenfall besonders wertvoll.
Ohne Hausratversicherung tragen Sie das volle finanzielle Risiko selbst. Gerade bei einem Wohnungsbrand oder einem größeren Wasserschaden kann der Wiederbeschaffungswert des Hausrats schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen.
| Baustein | Basis-Tarif | Empfehlenswerter Tarif★ Empfehlung | Premium-Tarif |
|---|---|---|---|
| Grunddeckung (Feuer, Wasser, Sturm, Einbruch) | ja | ja | ja |
| Unterversicherungsverzicht | nein | ja | ja |
| Grobe Fahrlässigkeit | eingeschränkt | vollständig eingeschlossen | vollständig eingeschlossen |
| Elementarschäden | nicht enthalten | optional zubuchbar | häufig eingeschlossen |
| Fahrraddiebstahl auch außerhalb der Wohnung | nicht enthalten | mit Summenbegrenzung | hohe Summen |
| Wertsachengrenzen (Schmuck, Bargeld) | niedrig | marktüblich | erhöht |
Die richtige Versicherungssumme berechnen
Die Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Wert Ihres gesamten Hausrats entsprechen. Als grobe Orientierung gilt in der Branche ein Wert von rund 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung ergibt sich daraus eine Versicherungssumme von etwa 52.000 Euro.
Diese Faustregel ersetzt keine genaue Ermittlung, gibt aber einen praktikablen Ausgangspunkt. Wer besonders hochwertige Möbel, Kunstgegenstände oder viel Elektronik besitzt, sollte die Summe individuell nach oben anpassen.
Wichtiger als die exakte Berechnung ist ein sogenannter Unterversicherungsverzicht: Damit verzichtet der Versicherer im Schadenfall auf die Prüfung, ob die vereinbarte Summe dem tatsächlichen Hausratwert entspricht, und zahlt den Schaden vollständig – vorausgesetzt, die Summe wurde nach der üblichen Berechnungsmethode ermittelt.
Grobe Fahrlässigkeit: Verursachen Sie einen Schaden grob fahrlässig, etwa weil Sie ein Bügeleisen eingeschaltet lassen, kürzen manche Versicherer die Leistung. Tarife mit Einschluss grober Fahrlässigkeit zahlen auch in solchen Fällen die volle Summe.
Elementarschäden: Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck sind in der Grunddeckung nicht enthalten und müssen separat eingeschlossen werden. Angesichts zunehmender Wetterextreme lohnt sich dieser Baustein zunehmend auch abseits klassischer Hochwassergebiete.
Fahrraddiebstahl: Diebstahl aus der eigenen Wohnung oder dem Keller ist meist automatisch mitversichert. Für Diebstahl außerhalb der Wohnung, etwa vor dem Supermarkt, benötigen Sie einen gesonderten Einschluss mit eigener Entschädigungsgrenze.
Wertsachen: Für Schmuck, Bargeld, Urkunden und ähnliche Wertsachen gelten in vielen Tarifen eigene, niedrigere Entschädigungsgrenzen. Wer solche Werte im Haushalt aufbewahrt, sollte diese Grenzen genau prüfen und gegebenenfalls erhöhen lassen.
Vorteile und Grenzen der Hausratversicherung
Vorteile
- Neuwertentschädigung statt Zeitwertersatz im Schadenfall
- Deckt die häufigsten Schadenursachen wie Feuer, Wasser, Sturm und Einbruch ab
- Mit Unterversicherungsverzicht keine Kürzung bei zu niedrig kalkulierter Summe
Nachteile
- Elementarschäden sind ohne Zusatzbaustein nicht mitversichert
- Für Wertsachen gelten häufig niedrigere Entschädigungsgrenzen
- Grobe Fahrlässigkeit ist nicht in jedem Tarif automatisch eingeschlossen
Wann sich ein Wechsel lohnt
Ein Wechsel der Hausratversicherung lohnt sich vor allem, wenn Ihr bestehender Vertrag weder Unterversicherungsverzicht noch groben Fahrlässigkeitseinschluss enthält – zwei Bausteine, die in modernen Tarifen weitgehend Standard sind. Auch nach einem Umzug in eine größere Wohnung sollten Sie die Versicherungssumme neu berechnen lassen.
Achten Sie beim Wechsel darauf, dass der neue Vertrag lückenlos an den bisherigen anschließt, und prüfen Sie insbesondere die Regelungen zu Elementarschäden und Wertsachengrenzen, da sich diese zwischen Anbietern deutlich unterscheiden können.
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