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Krankentagegeld­versicherungEinkommen absichern, wenn die Lohnfortzahlung endet

Nach sechs Wochen Krankheit endet die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers. Was danach kommt, liegt deutlich unter Ihrem gewohnten Nettoeinkommen – bei Selbstständigen und privat Versicherten oft bei null. Das Krankentagegeld füllt diese Lücke.

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Krankengeld der Kasse liegt spürbar unter dem NettoeinkommenSelbstständige und privat Versicherte brauchen eigene VorsorgeDie Karenzzeit bestimmt, ab welchem Krankheitstag gezahlt wirdkostenlos & unverbindlich
Policenklar RedaktionFachredaktion VersicherungenZuletzt aktualisiert am

Wie groß Ihre Lücke wirklich ist

Wer angestellt und gesetzlich versichert ist, bekommt die ersten sechs Wochen das gewohnte Gehalt weiter. Ab der siebten Woche übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts, und wird zusätzlich durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Von diesem Betrag gehen noch Ihre Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.

Unter dem Strich bleiben oft rund 20 Prozent weniger als gewohnt – bei höheren Einkommen deutlich mehr, weil der Deckel greift. Laufende Kosten wie Miete, Kreditrate oder Kita-Beitrag sinken in dieser Zeit aber nicht.

Für Selbstständige ist die Lage anders: Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, hat je nach gewähltem Tarif erst ab einem späteren Zeitpunkt oder gar keinen Anspruch auf Krankengeld. Wer privat krankenversichert ist, erhält von der Versicherung keine Lohnersatzleistung, sondern nur die Erstattung der Behandlungskosten. In beiden Fällen steht ohne Krankentagegeldversicherung ab dem ersten Krankheitstag kein Einkommen mehr zur Verfügung.

Wer ab wann abgesichert ist
SituationTag 1 bis 42Ab Tag 43Empfehlung
Angestellt, gesetzlich versichertEntgeltfortzahlungKrankengeld der KasseKrankentagegeld für die Differenz zum Netto
Angestellt, privat versichertEntgeltfortzahlungkeine gesetzliche LeistungKrankentagegeld ab dem 43. Tag
Selbstständig, gesetzlich versichertje nach Tarif keine LeistungKrankengeld nur bei entsprechendem TarifKrankentagegeld, Karenzzeit passend zur Rücklage
Selbstständig, privat versichertkeine Leistungkeine LeistungKrankentagegeld ist praktisch unverzichtbar

Höhe und Karenzzeit richtig wählen

Die Höhe orientiert sich an Ihrem Nettoeinkommen. Versichert wird ein fester Tagessatz. Er darf Ihr tatsächliches Nettoeinkommen nicht übersteigen – eine Krankheit soll kein Gewinn sein. Selbstständige rechnen zusätzlich die laufenden Betriebskosten ein, die auch dann weiterlaufen, wenn sie nicht arbeiten können.

Die Karenzzeit ist der Zeitraum, in dem noch nichts gezahlt wird. Übliche Staffelungen beginnen ab dem 15., 22., 29. oder 43. Krankheitstag. Je später die Leistung einsetzt, desto günstiger der Beitrag. Angestellte wählen sinnvollerweise den 43. Tag, weil bis dahin die Entgeltfortzahlung läuft. Selbstständige mit knapper Rücklage fahren mit einer kurzen Karenzzeit besser.

Steuerlich ist das Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung eine steuerfreie Leistung. Das gesetzliche Krankengeld ist zwar ebenfalls steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann damit Ihren Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen.

Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Schließt die Einkommenslücke ab dem ersten Tag ohne Lohnfortzahlung
  • Leistung ist steuerfrei und ohne Progressionsvorbehalt
  • Karenzzeit und Tagessatz lassen sich an die eigene Lage anpassen

Nachteile

  • Gesundheitsfragen im Antrag, Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen oder Ausschlüssen
  • Der Beitrag steigt mit dem Eintrittsalter
  • Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit endet die Leistung

Häufige Fragen zum Krankentagegeld

Es beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoentgelts, und ist zusätzlich durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.

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