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Privathaftpflicht­versicherungDie wichtigste Versicherung für Privatpersonen

Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet dafür mit seinem gesamten Vermögen – ohne Obergrenze und notfalls jahrzehntelang. Die Privathaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.

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Haftung im Schadenfall ist der Höhe nach unbegrenztEmpfohlen sind mindestens 10 Millionen Euro pauschalKosten liegen meist im Bereich weniger Euro im Monatkostenlos & unverbindlich
Policenklar RedaktionFachredaktion VersicherungenZuletzt aktualisiert am

Warum die Haftung so weit reicht

Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet jeden, der einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, zum Ersatz. Eine Obergrenze kennt diese Pflicht nicht. Bei einem Sachschaden bleibt es meist überschaubar, bei einem Personenschaden nicht: Verletzt sich jemand dauerhaft, kommen Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und eine lebenslange Rente zusammen.

Reicht Ihr Vermögen nicht, wird gepfändet – und zwar so lange, bis der Anspruch erfüllt ist. Forderungen aus einem Urteil verjähren erst nach 30 Jahren. Genau deshalb gilt die Privathaftpflicht als die wichtigste freiwillige Versicherung überhaupt: Sie kostet wenig und deckt ein Risiko, das im Ernstfall alles übersteigt, was Sie im Leben ansparen können.

Ein zweiter, oft übersehener Nutzen ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Fordert jemand zu Unrecht Geld von Ihnen, prüft der Versicherer die Rechtslage und wehrt die Forderung notfalls vor Gericht ab – auf eigene Kosten. Man spricht deshalb auch von einer passiven Rechtsschutzfunktion.

Die richtige Deckungssumme

Achten Sie auf eine pauschale Deckungssumme. Sie gilt gemeinsam für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Getrennte Summen je Schadenart wirken oft höher, greifen im Ernstfall aber zu kurz.

Als Untergrenze gelten heute 10 Millionen Euro. Viele leistungsstarke Tarife bieten 20 oder 50 Millionen für wenige Euro Aufpreis im Jahr. Da der Beitragsunterschied gering, der Nutzen im Ernstfall aber entscheidend ist, sollten Sie hier nicht sparen.

Für Personenschäden setzen viele Verträge zusätzlich eine Untergrenze je geschädigter Person, häufig 15 Millionen Euro. Prüfen Sie, ob Ihr Tarif eine solche Klausel enthält – sie ist ein gutes Zeichen für die Qualität der Bedingungen.

Bausteine, auf die es ankommt
BausteinWas er bedeutet★ EmpfehlungFür wen wichtig
ForderungsausfalldeckungZahlt, wenn ein anderer Ihnen schadet, nicht versichert ist und nicht zahlen kannfür alle
Deliktunfähige KinderErsetzt Schäden von Kindern unter sieben Jahren, für die gesetzlich niemand haftetFamilien
SchlüsselverlustDeckt den Austausch einer Schließanlage, wenn Sie einen fremden Schlüssel verlierenMieter, Beschäftigte
MietsachschädenSchäden an der gemieteten Wohnung, etwa am Parkett oder an den SanitäranlagenMieter
GefälligkeitsschädenSchäden beim unentgeltlichen Helfen, etwa beim Umzug von Freundenfür alle
Selbstständige NebentätigkeitKleine Nebenjobs bis zu einer UmsatzgrenzeNebenberuflich Tätige

Wer alles mitversichert ist

Ein Familientarif schließt in der Regel die Partnerin oder den Partner sowie alle im Haushalt lebenden Kinder ein. Kinder bleiben meist bis zum Ende der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums mitversichert, viele Tarife auch während einer sich unmittelbar anschließenden Zweitausbildung.

Wichtig bei jungen Erwachsenen: Sobald das Kind eine feste Stelle antritt oder heiratet, endet die Mitversicherung. Dann braucht es einen eigenen Vertrag – ein häufiger und teurer Irrtum.

Für Alleinlebende gibt es günstigere Singletarife. Ziehen Sie mit jemandem zusammen, sollten Sie den Vertrag umstellen, sonst ist die neue Partnerin oder der neue Partner nicht geschützt.

Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Sehr geringer Beitrag im Verhältnis zum abgesicherten Risiko
  • Wehrt auch unberechtigte Forderungen ab und trägt die Kosten dafür
  • Familientarife schützen Partner und Kinder ohne Aufpreis je Person

Nachteile

  • Kein Schutz für Auto, Hund, Pferd und berufliche Tätigkeit
  • Schäden unter mitversicherten Personen sind ausgeschlossen
  • Leistungsunterschiede sind groß und am Beitrag nicht erkennbar

Häufige Fragen zur Privathaftpflicht

Nein, sie ist freiwillig. Weil die gesetzliche Haftung aber unbegrenzt ist und schon ein einziger Personenschaden ein Leben lang belasten kann, gilt sie als wichtigste freiwillige Versicherung für Privatpersonen.

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