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Glas­versicherungBruchschäden an Glas – unabhängig von der Ursache

Zerbricht eine Fensterscheibe beim Möbelrücken, zahlt weder die Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung. Die Glasversicherung springt genau hier ein: Sie ersetzt Bruchschäden an Glas, ganz gleich, wodurch sie entstanden sind. Ein Komfortschutz – sinnvoll vor allem dort, wo viel Glas verbaut ist.

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Ersetzt Glasbruch unabhängig von der UrsacheHausrat und Gebäude zahlen nur bei den genannten GefahrenFür den Vergleich genügen Objektart und Wohnflächekostenlos & unverbindlich
Policenklar RedaktionFachredaktion VersicherungenZuletzt aktualisiert am

Was die Glasversicherung leistet

Die Glasversicherung ersetzt Bruchschäden an Glas – und zwar unabhängig von der Ursache. Ob die Scheibe von einem Ball getroffen wird, beim Lüften gegen den Rahmen schlägt oder der Schrank beim Möbelrücken dagegen kippt: Entscheidend ist allein, dass das Glas gebrochen ist.

Genau darin liegt der Unterschied zu den großen Sachversicherungen. Die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung leisten nur bei den im Vertrag genannten Gefahren, also etwa Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zerbricht eine Scheibe aus einem anderen Grund, greifen diese Verträge nicht.

Wer die Scheibe beim Möbelrücken selbst zerschlägt, bekommt von Hausrat- und Wohngebäudeversicherung deshalb nichts – von der Glasversicherung dagegen schon. Ersetzt wird in guten Tarifen nicht nur das Glas selbst, sondern auch der Aus- und Einbau, die Entsorgung der Scherben und eine notwendige Notverglasung.

Gebäudeverglasung und Mobiliarverglasung unterscheiden

Glas ist versicherungstechnisch nicht gleich Glas. Zur Gebäudeverglasung zählt alles, was fest zum Haus gehört: Fenster, Türen, Wintergarten, Balkonverglasung und Glasbausteine. Dieser Teil gehört zur Wohngebäudeversicherung beziehungsweise zum Gebäudeteil eines Glasvertrags.

Zur Mobiliarverglasung gehört das Glas Ihrer Einrichtung: Glastische, Vitrinen, Spiegel, Glaskeramik-Kochfelder und Aquarien. Dieser Teil ist dem Hausrat zugeordnet. Viele Tarife bieten beide Bereiche getrennt oder kombiniert an – wer zur Miete wohnt, braucht in erster Linie die Mobiliarverglasung, wer ein Haus besitzt, meist beides.

Prüfen Sie außerdem, ob Ihr bestehender Vertrag Glas bereits einschließen kann. Viele Hausrat- und Wohngebäudetarife bieten die Glasversicherung als Baustein an. Der Vergleich lohnt sich deshalb nicht nur gegen andere eigenständige Glasverträge, sondern auch gegen den Einschluss in Ihrem laufenden Vertrag.

Leistungsmerkmale im Überblick
MerkmalWorauf es ankommt★ Empfehlung
GebäudeverglasungFenster, Türen, Wintergarten, Balkonverglasung und Glasbausteine – gehört zum Gebäude, nicht zum Hausrat.
MobiliarverglasungGlastische, Vitrinen, Spiegel, Glaskeramik-Kochfelder und Aquarien – gehört zum Hausrat.
Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Spiegel und PlattenGeätztes, bemaltes oder geschliffenes Glas ist im Ersatz deutlich teurer. Prüfen Sie, ob der Tarif es einschließt und bis zu welcher Grenze.
Sonderkosten für GerüsteLiegt die Scheibe im Obergeschoss oder am Wintergartendach, kostet das Gerüst schnell mehr als das Glas. Ein ausdrücklicher Einschluss ist wichtig.
Glaskeramik-KochfelderCeranfelder brechen leicht und sind teuer im Ersatz. Nicht jeder Tarif zählt sie automatisch zur Mobiliarverglasung.
Aus- und Einbau, Entsorgung, NotverglasungDie Nebenkosten übersteigen den reinen Glaspreis oft. Sie sollten ausdrücklich mitversichert sein.
Angaben für den VergleichMehr als Objektart – Einfamilienhaus, Reihenhaus, Mietwohnung oder Eigentumswohnung – und Wohnfläche in Quadratmetern braucht der Rechner nicht.
Einschluss im bestehenden VertragViele Hausrat- und Wohngebäudetarife lassen sich um Glas erweitern. Vergleichen Sie diesen Weg gegen den eigenständigen Vertrag.

Vorteile und Grenzen der Glasversicherung

Vorteile

  • Ersetzt Bruchschäden unabhängig von der Ursache, auch selbst verschuldete
  • Schließt die Lücke, die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bei Glasbruch lassen
  • Übernimmt in guten Tarifen auch Aus- und Einbau, Entsorgung und Sonderkosten für Gerüste

Nachteile

  • Komfortschutz statt Existenzsicherung – der einzelne Schaden bleibt überschaubar
  • Kratzer und Absplitterungen ohne Bruch sind nicht versichert
  • Schäden beim Einbau oder Transport sowie Handy- und Bildschirmglas bleiben außen vor

Häufige Fragen zur Glasversicherung

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zahlen nur bei den im Vertrag genannten Gefahren, also etwa Brand, Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die Glasversicherung ersetzt dagegen jeden Bruchschaden an Glas, unabhängig davon, wie er entstanden ist.

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