Beitragsanpassung
Die Änderung des Beitrags durch den Versicherer, meist zur Hauptfälligkeit und häufig verbunden mit einem Sonderkündigungsrecht.
Was bedeutet Beitragsanpassung?
Versicherer dürfen Beiträge anpassen, wenn sich die Schadenlage oder die Kosten verändern. In der privaten Krankenversicherung ist die Anpassung an gesetzliche Auslöser gebunden und wird von einem unabhängigen Treuhänder geprüft.
Steigt der Beitrag, ohne dass sich Ihr Risiko oder der Leistungsumfang geändert hat, steht Ihnen in vielen Sparten ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Frist beträgt meist einen Monat ab Zugang der Mitteilung.
Prüfen Sie vor der Kündigung, ob Sie anderswo zu gleichen Bedingungen unterkommen. Gerade bei Personenversicherungen kann ein Wechsel wegen neuer Gesundheitsfragen teuer werden.
Verwandte Begriffe
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Im Vergleich sehen Sie, was die einzelnen Bedingungen für Ihren Beitrag bedeuten.
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