Bezugsberechtigter
Die Person, die im Leistungsfall das Geld erhält – unabhängig davon, wer Erbe ist.
Was bedeutet Bezugsberechtigter?
Bei Lebens-, Renten- und Sterbegeldversicherungen bestimmen Sie, wer die Leistung bekommt. Das Bezugsrecht geht dem Erbrecht vor: Die Summe fällt nicht in den Nachlass und wird direkt ausgezahlt.
Unterschieden wird zwischen widerruflichem und unwiderruflichem Bezugsrecht. Widerruflich ist der Regelfall und lässt sich jederzeit ändern; unwiderruflich schützt die begünstigte Person, bindet Sie aber dauerhaft.
Prüfen Sie das Bezugsrecht nach Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes. Veraltete Angaben führen regelmäßig dazu, dass das Geld beim Falschen landet.
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