Deliktunfähigkeit
Kinder unter sieben Jahren haften nicht für Schäden. Ohne besonderen Einschluss bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen.
Was bedeutet Deliktunfähigkeit?
Das Gesetz sieht Kinder bis zum siebten Geburtstag als deliktunfähig an, im Straßenverkehr sogar bis zehn Jahre. Sie sind für ihr Handeln nicht verantwortlich und haften nicht.
Die Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wer nachweislich richtig beaufsichtigt hat, haftet also ebenfalls nicht – der Nachbar mit dem zerkratzten Auto geht leer aus.
Deshalb bieten gute Privathaftpflichtverträge den Einschluss deliktunfähiger Kinder an. Der Versicherer zahlt dann freiwillig und verhindert Streit im Umfeld.
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