Konkrete Verweisung
Der Versicherer stellt die Zahlung ein, weil Sie tatsächlich eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben.
Was bedeutet Konkrete Verweisung?
Anders als die abstrakte Verweisung setzt sie eine reale Tätigkeit voraus. Der neue Beruf muss der bisherigen Lebensstellung entsprechen, also in Einkommen und sozialer Wertschätzung vergleichbar sein.
Diese Klausel ist in nahezu allen Tarifen enthalten und auch sachgerecht: Wer wieder vergleichbar arbeitet, ist nicht mehr berufsunfähig.
Wichtig sind die Grenzen. Eine deutliche Einkommenseinbuße oder ein spürbarer Statusverlust machen die neue Tätigkeit unzumutbar.
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