Prognosezeitraum
Der Zeitraum, für den die Berufsunfähigkeit voraussichtlich bestehen muss, damit gezahlt wird – üblich sind sechs Monate.
Was bedeutet Prognosezeitraum?
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie voraussichtlich mindestens sechs Monate zu wenigstens 50 Prozent außerstande sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben.
Gute Tarife enthalten zusätzlich eine Rückwirkungsklausel: Wer bereits sechs Monate ununterbrochen krank war, gilt ab Beginn dieser Zeit als berufsunfähig – die Rente wird rückwirkend gezahlt.
Ältere Verträge fordern teils eine Prognose von drei Jahren. Das ist deutlich schwerer zu belegen und ein Grund, alte Verträge zu prüfen.
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