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Überschussbeteiligung

Ihre Beteiligung an den Überschüssen des Versicherers – zusätzlich zur garantierten Leistung, aber nicht zugesagt.

Policenklar RedaktionFachredaktion VersicherungenZuletzt aktualisiert am

Was bedeutet Überschussbeteiligung?

Erwirtschaftet ein Versicherer mehr als kalkuliert, etwa durch Kapitalerträge oder geringere Kosten, müssen Kundinnen und Kunden daran beteiligt werden. Die Höhe legt der Versicherer jährlich neu fest.

Prognosen in Angeboten beruhen auf der aktuellen Überschussbeteiligung und sind keine Zusage. Verbindlich ist allein der garantierte Teil.

Vergleichen Sie deshalb Garantiewerte und Kosten, nicht die hochgerechneten Ablaufleistungen.

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