Überschussbeteiligung
Ihre Beteiligung an den Überschüssen des Versicherers – zusätzlich zur garantierten Leistung, aber nicht zugesagt.
Was bedeutet Überschussbeteiligung?
Erwirtschaftet ein Versicherer mehr als kalkuliert, etwa durch Kapitalerträge oder geringere Kosten, müssen Kundinnen und Kunden daran beteiligt werden. Die Höhe legt der Versicherer jährlich neu fest.
Prognosen in Angeboten beruhen auf der aktuellen Überschussbeteiligung und sind keine Zusage. Verbindlich ist allein der garantierte Teil.
Vergleichen Sie deshalb Garantiewerte und Kosten, nicht die hochgerechneten Ablaufleistungen.
Verwandte Begriffe
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- RentenfaktorEr gibt an, wie viel monatliche Rente Sie je 10.000 Euro angespartem Kapital erhalten.Mehr erfahren →
- RückkaufswertDer Betrag, den Sie bei vorzeitiger Kündigung eines Vorsorgevertrags ausgezahlt bekommen.Mehr erfahren →
Begriffe verstehen, dann vergleichen
Im Vergleich sehen Sie, was die einzelnen Bedingungen für Ihren Beitrag bedeuten.
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