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Bestattungs­vorsorgeKosten regeln, bevor Angehörige entscheiden müssen

Das gesetzliche Sterbegeld wurde 2004 gestrichen. Die Kosten einer Bestattung tragen seither die Angehörigen – kurzfristig und in voller Höhe. Wer das vorher regelt, nimmt ihnen eine Last in einer ohnehin schweren Zeit.

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Gesetzliches Sterbegeld gibt es seit 2004 nicht mehrDrei Wege: Versicherung, Treuhandkonto oder RücklageZweckgebundenes Vermögen ist besonders geschütztkostenlos & unverbindlich
Policenklar RedaktionFachredaktion VersicherungenZuletzt aktualisiert am

Drei Wege, ein Ziel

Die Sterbegeldversicherung stellt eine feste Summe ab dem ersten Tag bereit, auch wenn erst wenig eingezahlt wurde. Sie ist meist ohne oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung zu haben, arbeitet dafür mit einer Wartezeit. Bei langer Laufzeit können die Beiträge die Versicherungssumme allerdings erreichen.

Der Bestattungsvorsorgevertrag wird direkt mit einem Bestattungsunternehmen geschlossen und über ein Treuhandkonto abgesichert. Sie legen Ihre Wünsche konkret fest, das Geld ist zweckgebunden angelegt. Voraussetzung ist, dass der Betrag vorhanden ist.

Die eigene Rücklage auf einem getrennten Konto ist der flexibelste Weg und kostet nichts. Sie erfordert Disziplin und schützt nicht, wenn der Todesfall früh eintritt.

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