Wartezeit
Ein Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch keine Leistung fällig wird.
Was bedeutet Wartezeit?
Wartezeiten schützen die Versichertengemeinschaft davor, dass jemand erst abschließt, wenn der Schaden absehbar ist. Üblich sind acht Monate in der Zahnzusatzversicherung, drei Monate im Rechtsschutz und bis zu drei Jahre in der Pflegezusatzversicherung.
Bei Unfällen entfällt die Wartezeit meist, weil sich ein Unfall nicht planen lässt. Manche Tarife verzichten ganz auf sie, verlangen dafür aber strengere Gesundheitsangaben.
Die Wartezeit ist nicht mit der Karenzzeit zu verwechseln: Diese bezeichnet den Zeitraum im laufenden Leistungsfall, bevor die Zahlung einsetzt.
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