Allgefahrendeckung
Versichert ist jede Beschädigung oder jeder Verlust, sofern die Ursache nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Was bedeutet Allgefahrendeckung?
Die Allgefahrendeckung dreht die Beweislast um. Statt zu fragen, ob die Gefahr in der Liste steht, wird gefragt, ob sie ausgeschlossen ist. Alles Übrige ist gedeckt.
Verbreitet ist das Prinzip in der Elektronik- und Bauleistungsversicherung sowie bei hochwertigen Hausrat-Tarifen, die auch Beschädigungen durch Ungeschicklichkeit einschließen.
Der Schutz ist deutlich breiter, aber nicht grenzenlos: Verschleiß, Vorsatz und allmähliche Einwirkung bleiben regelmäßig ausgeschlossen.
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