Vorsatz
Der Schaden wurde absichtlich herbeigeführt. Dann leistet keine Versicherung.
Was bedeutet Vorsatz?
Vorsätzlich handelt, wer den Schaden bewusst und gewollt verursacht oder ihn zumindest billigend in Kauf nimmt. Vorsatz ist in allen Sparten vom Schutz ausgeschlossen – daran lässt sich vertraglich nichts ändern.
Die Beweislast liegt beim Versicherer. Er muss den Vorsatz nachweisen, bloße Zweifel genügen nicht.
In der Rechtsschutzversicherung gibt es eine Besonderheit: Wird ein Vorsatzvorwurf am Ende nicht bestätigt, erstattet der Versicherer die Kosten nachträglich.
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