Beitragsbemessungsgrenze
Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Darüber bleibt das Einkommen beitragsfrei.
Was bedeutet Beitragsbemessungsgrenze?
Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten unterschiedliche, jährlich angepasste Grenzen.
Wer mehr verdient, zahlt auf den übersteigenden Teil keine Beiträge. Der Beitrag ist damit nach oben gedeckelt, ebenso allerdings der spätere Rentenanspruch.
Nicht zu verwechseln mit der Versicherungspflichtgrenze: Diese entscheidet, ob Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln dürfen.
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