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Gesetzliche Kranken­versicherungBeitrag, Leistungen und der Wechsel der Kasse

Rund neun von zehn Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert. Der Leistungskatalog ist für alle Kassen weitgehend derselbe – Unterschiede gibt es beim Zusatzbeitrag, bei Bonusprogrammen und bei freiwilligen Zusatzleistungen.

  • Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, nicht nach dem Gesundheitszustand
  • Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert
  • Kassenwechsel nach zwölf Monaten Bindung möglich
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Policenklar RedaktionFachredaktion VersicherungenZuletzt aktualisiert am

Wie der Beitrag entsteht

Der Beitrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt und für alle Kassen gleich; er liegt seit Jahren unverändert bei 14,6 Prozent. Wer keinen Anspruch auf Krankengeld hat, etwa viele Selbstständige, zahlt den ermäßigten Satz von 14,0 Prozent.

Dazu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt. Er ist der einzige Preisbestandteil, in dem sich die Kassen unterscheiden, und wird jährlich neu bestimmt. Bei Angestellten tragen Arbeitgeber und Beschäftigte beide Beitragsteile je zur Hälfte.

Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei, weshalb der Beitrag nach oben gedeckelt ist. Selbstständige zahlen den vollen Beitrag allein, können ihn aber über die Wahl zwischen ermäßigtem und allgemeinem Satz sowie über Wahltarife beeinflussen.

Worin sich die Kassen unterscheiden

Der medizinische Leistungskatalog ist gesetzlich geregelt und damit bei allen Kassen im Kern identisch. Wer wechselt, muss also nicht befürchten, notwendige Behandlungen zu verlieren. Unterschiede gibt es an drei Stellen:

Zusatzbeitrag: der direkte Preisunterschied. Über ein Jahr gerechnet kann er je nach Einkommen einen dreistelligen Betrag ausmachen.

Freiwillige Zusatzleistungen: Manche Kassen zahlen mehr für professionelle Zahnreinigung, Osteopathie, Reiseimpfungen, Hautkrebsvorsorge oder künstliche Befruchtung. Diese Satzungsleistungen sind das eigentliche Unterscheidungsmerkmal.

Bonusprogramme und Wahltarife: Prämien für Vorsorge und Sport, Selbstbehalttarife oder Krankengeldwahltarife für Selbstständige. Ein Wahltarif bindet Sie allerdings meist für drei Jahre an die Kasse.

Was Sie beim Kassenvergleich prüfen sollten
PunktWarum er zählt
Höhe des Zusatzbeitragseinziger Preisunterschied, wirkt sich direkt aufs Netto aus
Zahnreinigung und ZahnvorsorgeZuschüsse unterscheiden sich deutlich
Alternative HeilmethodenOsteopathie und Homöopathie sind freiwillige Leistungen
BonusprogrammPrämien für Vorsorge, Sport und gesundes Verhalten
Krankengeldwahltariffür Selbstständige oft der wichtigste Punkt
Erreichbarkeit und ServiceGeschäftsstelle vor Ort, App, Bearbeitungsdauer

Kasse wechseln: Fristen und Ablauf

Sie sind an Ihre Kasse zunächst zwölf Monate gebunden. Danach können Sie mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, entsteht ein Sonderkündigungsrecht, das auch innerhalb der Bindungsfrist gilt.

Der Ablauf ist unkompliziert: Sie melden sich bei der neuen Kasse an, diese kümmert sich um die Kündigung bei der bisherigen. Eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht, ablehnen darf keine Kasse. Laufende Behandlungen werden nahtlos fortgeführt.

Achtung bei Wahltarifen: Ein Selbstbehalt- oder Prämientarif bindet Sie in der Regel für drei Jahre. Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung greift dann nur eingeschränkt.

Lücken, die Sie schließen können

Häufige Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung

Im medizinischen Kern ja, denn der Leistungskatalog ist gesetzlich geregelt. Unterschiede bestehen beim Zusatzbeitrag, bei freiwilligen Satzungsleistungen wie Osteopathie oder Zahnreinigung sowie bei Bonusprogrammen und Wahltarifen.

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