Gefährdungshaftung
Haftung ohne Verschulden: Wer eine besondere Gefahrenquelle unterhält, haftet auch dann, wenn ihn kein Vorwurf trifft.
Was bedeutet Gefährdungshaftung?
Das Gesetz knüpft an bestimmte Gefahrenquellen eine verschuldensunabhängige Haftung. Die wichtigsten Fälle für Privatpersonen sind die Tierhalterhaftung und die Halterhaftung im Straßenverkehr.
Praktisch heißt das: Auch wer sein Pferd gut ausgebildet und die Leine fest gehalten hat, haftet für den Schaden. Dass sich ein Tier erschrickt, ist genau die Gefahr, für die eingestanden wird.
Bei Nutztieren, die dem Beruf des Halters dienen, lässt das Gesetz eine Entlastung zu. Für Freizeitpferde und Hunde gilt sie nicht.
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