Verkehrssicherungspflicht
Wer eine Gefahrenquelle schafft oder beherrscht, muss dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt.
Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht?
Die Pflicht trifft Hauseigentümer, Bauherren und Grundstücksbesitzer. Sie umfasst Streuen und Räumen im Winter, sichere Treppen und Gehwege, standsichere Bäume und die Absicherung einer Baustelle.
Wer sie verletzt, haftet für die Folgen. Die Übertragung auf Dritte, etwa einen Winterdienst oder ein Bauunternehmen, entlastet nur teilweise: Auswahl und Überwachung bleiben Ihre Aufgabe.
Abgesichert wird das über die Privathaftpflicht, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder – während der Bauzeit – die Bauherrenhaftpflicht.
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