Kapitalwahlrecht
Das Recht, sich zum Rentenbeginn das angesparte Kapital auszahlen zu lassen statt einer monatlichen Rente.
Was bedeutet Kapitalwahlrecht?
Private Rentenversicherungen bieten dieses Wahlrecht in der Regel. Sie entscheiden erst kurz vor Rentenbeginn, was besser passt – das ist ein erheblicher Vorteil, weil die Lebenslage in dreißig Jahren niemand kennt.
Steuerlich unterscheiden sich beide Wege: Bei der Kapitalauszahlung nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit und ab dem 62. Lebensjahr ist die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig, bei der Rente nur der Ertragsanteil.
Geförderte Verträge sind eingeschränkt: Riester erlaubt höchstens 30 Prozent als Einmalzahlung, die Rürup-Rente gar keine.
Verwandte Begriffe
- RentenfaktorEr gibt an, wie viel monatliche Rente Sie je 10.000 Euro angespartem Kapital erhalten.Mehr erfahren →
- AufschubzeitDie Zeit zwischen Vertragsbeginn und Rentenbeginn, in der Kapital angespart wird.Mehr erfahren →
- RückkaufswertDer Betrag, den Sie bei vorzeitiger Kündigung eines Vorsorgevertrags ausgezahlt bekommen.Mehr erfahren →
Begriffe verstehen, dann vergleichen
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