Mitwirkungsanteil
Der Anteil, den Krankheiten oder Gebrechen an den Unfallfolgen haben. Er kürzt die Leistung.
Was bedeutet Mitwirkungsanteil?
Die Unfallversicherung zahlt nur für Unfallfolgen. Haben Vorerkrankungen zum Schaden beigetragen, etwa eine vorgeschädigte Schulter, kürzt der Versicherer um deren Anteil.
Viele Tarife kürzen erst ab einem Mitwirkungsanteil von 25 Prozent, gute Bedingungen setzen die Schwelle bei 50 Prozent an. Das ist ein echter Unterschied, weil Verschleiß mit dem Alter zunimmt.
Prüfen Sie diesen Wert beim Vergleich – er steht selten im Werbematerial, aber immer in den Bedingungen.
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