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Grobe Fahrlässigkeit

Ein besonders schwerer Sorgfaltsverstoß. Ohne entsprechende Klausel darf der Versicherer die Leistung kürzen.

Policenklar RedaktionFachredaktion VersicherungenZuletzt aktualisiert am

Was bedeutet Grobe Fahrlässigkeit?

Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlichem Maß verletzt – etwa den Zündschlüssel im unverschlossenen Auto stecken lässt, bei Rot über die Ampel fährt oder eine brennende Kerze unbeaufsichtigt lässt.

Gesetzlich darf der Versicherer die Leistung dann entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. In der Praxis reicht die Spanne von null bis hundert Prozent.

Gute Tarife verzichten ausdrücklich auf diese Einrede. Achten Sie beim Vergleich darauf, ob der Verzicht vollständig gilt oder nur bis zu einer bestimmten Summe.

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