Versicherungsfall
Das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers auslöst – etwa ein Brand, ein Unfall oder eine festgestellte Berufsunfähigkeit.
Was bedeutet Versicherungsfall?
Wann genau ein Versicherungsfall vorliegt, regeln die Bedingungen. In der Haftpflichtversicherung ist es meist das Schadenereignis, in der Berufsunfähigkeitsversicherung der Eintritt der Berufsunfähigkeit, in der Rechtsschutzversicherung der Rechtsverstoß.
Der Zeitpunkt entscheidet darüber, welcher Vertrag zuständig ist. Liegt er vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, besteht kein Anspruch – auch wenn die Folgen erst später sichtbar werden.
Mit dem Versicherungsfall beginnen Ihre Obliegenheiten: unverzüglich melden, den Schaden gering halten und Auskunft geben.
Verwandte Begriffe
- ObliegenheitPflichten aus dem Vertrag, etwa die rechtzeitige Schadenmeldung. Wer sie verletzt, riskiert die Leistung.Mehr erfahren →
- WartezeitEin Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch keine Leistung fällig wird.Mehr erfahren →
- SchadenminderungspflichtDie Pflicht, nach einem Schaden alles Zumutbare zu tun, damit er nicht größer wird.Mehr erfahren →
Begriffe verstehen, dann vergleichen
Im Vergleich sehen Sie, was die einzelnen Bedingungen für Ihren Beitrag bedeuten.
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