Werkstattbindung
Sie lassen Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren und zahlen dafür weniger Beitrag.
Was bedeutet Werkstattbindung?
Der Nachlass beträgt häufig zehn bis zwanzig Prozent. Im Gegenzug bestimmt der Versicherer, wo repariert wird; er organisiert Abholung und Ersatzwagen meist mit.
Die Bindung gilt nur für Kaskoschäden. Bei einem unverschuldeten Unfall, den die Gegenseite zahlt, bleibt die Werkstattwahl frei.
Nicht sinnvoll ist sie bei Neuwagen mit Herstellergarantie oder Serviceheftpflicht sowie bei Leasingfahrzeugen, wenn der Vertrag Markenwerkstätten vorschreibt.
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