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Kasko­versicherungWann sich Teilkasko lohnt und wann Vollkasko

Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur Schäden bei anderen. Für Ihr eigenes Fahrzeug brauchen Sie eine Kaskoversicherung. Ob Teil- oder Vollkasko die richtige Wahl ist, entscheiden Fahrzeugwert, Finanzierung und die Frage, welchen Verlust Sie selbst tragen könnten.

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Teilkasko deckt Diebstahl, Glas, Wild, Brand und UnwetterVollkasko zusätzlich eigenes Verschulden und VandalismusBei Leasing und Finanzierung ist Vollkasko meist Pflichtkostenlos & unverbindlich
Policenklar RedaktionFachredaktion VersicherungenZuletzt aktualisiert am

Der Unterschied in der Praxis

Bei einem Teilkaskoschaden ist typischerweise niemand schuld: Ein Reh springt vors Auto, ein Hagelschauer zerbeult das Dach, jemand stiehlt das Fahrzeug oder ein Steinschlag zerstört die Windschutzscheibe. Die Teilkasko rechnet solche Fälle ab, ohne dass Ihre Einstufung darunter leidet.

Die Vollkasko greift zusätzlich dort, wo Sie selbst der Verursacher sind: der Aufprall beim Rangieren, der Sturz auf glatter Straße, der übersehene Poller. Auch Vandalismus durch Unbekannte gehört dazu, ebenso Schäden, deren Verursacher unbekannt bleibt – etwa ein Parkrempler ohne Zettel an der Scheibe.

Beide Varianten ersetzen bei einem Totalschaden nicht den Neupreis, sondern den Wiederbeschaffungswert: den Betrag, den ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt kostet. Neuwertige Fahrzeuge sind darüber häufig schlechter gestellt, als Halterinnen und Halter erwarten. Deshalb bieten viele Tarife eine Neupreisentschädigung für die ersten Monate nach der Erstzulassung an.

Teilkasko und Vollkasko im Leistungsvergleich
SchadenTeilkaskoVollkasko★ Empfehlung
Diebstahl des Fahrzeugsjaja
Brand und Explosionjaja
Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmungjaja
Zusammenstoß mit Haarwildjaja
Glasbruchjaja
Marderbissje nach Tarifje nach Tarif
Selbst verschuldeter Unfallneinja
Vandalismusneinja
Unfallflucht des Verursachersneinja

Wann sich welche Variante rechnet

Als Faustregel gilt: In den ersten Jahren nach der Erstzulassung ist die Vollkasko sinnvoll, weil der mögliche Schaden hoch ist. Mit sinkendem Fahrzeugwert kippt das Verhältnis, weil der Beitrag bleibt, die maximale Selbstbehalt und Entschädigungsgrenzen.">Entschädigung aber schrumpft. Viele wechseln nach etwa vier bis sechs Jahren in die Teilkasko.

Entscheidend ist weniger das Alter als die Frage: Könnten Sie den Verlust des Fahrzeugs aus eigener Tasche ersetzen? Wenn ja, reicht die Teilkasko. Wenn nein, etwa weil das Auto für den Weg zur Arbeit unverzichtbar ist oder noch eine Kreditrate läuft, bleibt die Vollkasko die richtige Wahl.

Bei Leasing ist die Vollkasko praktisch immer vorgeschrieben. Prüfen Sie dort zusätzlich eine GAP-Deckung: Sie schließt die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der offenen Restforderung des Leasinggebers, die bei einem Totalschaden sonst bei Ihnen bleibt.

Selbstbeteiligung und Rückstufung

Übliche Werte für die Selbstbeteiligung sind 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko. Diese Kombination gilt als guter Ausgleich zwischen Beitrag und Eigenanteil. Deutlich höhere Selbstbehalte senken den Beitrag weiter, bedeuten im Schadenfall aber spürbare eigene Kosten.

Ein Vollkaskoschaden führt zur Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse. Dadurch zahlen Sie über Jahre mehr – oft mehr, als der Schaden selbst gekostet hat. Fragen Sie den Versicherer bei kleineren Schäden deshalb nach der Rückstufungstabelle und rechnen Sie nach, ob sich die Meldung überhaupt lohnt. Viele Versicherer erlauben zudem den nachträglichen Rückkauf eines gemeldeten Schadens.

Ein Rabattschutz lässt Ihre Einstufung nach einem Schaden im Jahr unverändert. Er kostet Aufschlag und lohnt sich vor allem bei hoher Schadenfreiheitsklasse. Achten Sie darauf, dass die Einstufung auch bei einem späteren Wechsel zu einem anderen Versicherer erhalten bleibt – nicht jeder Tarif überträgt den geschützten Rabatt.

Vor- und Nachteile der Vollkasko

Vorteile

  • Deckt auch den selbst verschuldeten Schaden am eigenen Fahrzeug
  • Zahlt bei Vandalismus und bei unbekanntem Verursacher
  • Bei Finanzierung und Leasing meist ohnehin verlangt

Nachteile

  • Deutlich höherer Beitrag als die Teilkasko
  • Jeder gemeldete Schaden verschlechtert die Schadenfreiheitsklasse
  • Bei älteren Fahrzeugen steht der Beitrag oft nicht mehr im Verhältnis zum Wert

Häufige Fragen zur Kaskoversicherung

Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Kfz-Haftpflicht. Leasinggeber und finanzierende Banken verlangen jedoch fast immer eine Vollkasko, solange das Fahrzeug nicht abbezahlt ist.

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