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Bau­versicherungWelcher Schutz während der Bauzeit zählt

Während der Bauzeit treffen mehrere Risiken zusammen: die Haftung gegenüber Dritten, Schäden am entstehenden Gebäude und die Absicherung der Helfer. Dafür gibt es unterschiedliche Verträge, die einander nicht ersetzen.

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Bauherren tragen die VerkehrssicherungspflichtSchäden am Bauwerk deckt eine eigene PoliceBauhelfer müssen bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werdenkostenlos & unverbindlich
Policenklar RedaktionFachredaktion VersicherungenZuletzt aktualisiert am

Wer für welchen Schaden zahlt

Die Bauherrenhaftpflicht springt ein, wenn auf oder an Ihrer Baustelle ein Dritter zu Schaden kommt: der Passant, der in eine ungesicherte Grube stürzt, oder das Nachbarauto, das von herabfallendem Material getroffen wird. Diese Haftung ist der Höhe nach unbegrenzt und trifft Ihr Privatvermögen.

Schäden am entstehenden Gebäude selbst sind davon nicht erfasst. Zerstört ein Sturm das halbfertige Mauerwerk oder verschwindet eingebautes Material, ist die Bauleistungsversicherung zuständig. Für Feuer im Rohbau gibt es zusätzlich die Feuerrohbauversicherung, die häufig in der späteren Wohngebäudeversicherung beitragsfrei enthalten ist.

Wer Helfer auf der Baustelle einsetzt, muss sie bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft anmelden – auch Freunde und Verwandte, die unentgeltlich mitarbeiten. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt allerdings nur einen Teil der Folgen ab.

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