BauherrenhaftpflichtWenn auf der Baustelle etwas passiert, haften Sie
Wer baut, ist für die Sicherheit der Baustelle verantwortlich. Stürzt ein Passant in eine ungesicherte Grube oder beschädigt herabfallendes Material ein Nachbarhaus, haften Sie als Bauherr – unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen.
Wofür Sie als Bauherr haften
Mit dem Baubeginn übernehmen Sie die Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet: Sie müssen dafür sorgen, dass von Ihrer Baustelle keine Gefahr für Dritte ausgeht. Dazu gehören abgesicherte Gruben, standsichere Gerüste, eine ordentliche Beleuchtung, Absperrungen zum Gehweg und die Sicherung gegen unbefugtes Betreten.
Passiert trotzdem etwas, haften Sie nach den allgemeinen Regeln des Schadenersatzrechts – und zwar mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Besonders teuer wird es bei Personenschäden: Behandlungskosten, Verdienstausfall und eine lebenslange Rente können zusammen Beträge in Millionenhöhe erreichen.
Wichtig: Sie haften auch dann, wenn Sie die Sicherung an ein Bauunternehmen übertragen haben. Zwar kann sich die Verantwortung durch klare vertragliche Regelungen verschieben, doch die Auswahl- und Überwachungspflicht bleibt bei Ihnen. Im Streitfall prüft die Versicherung, ob die Ansprüche berechtigt sind, und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Wann die Privathaftpflicht reicht
Viele Privathaftpflichtversicherungen schließen Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Bausumme ein. Die Grenzen unterscheiden sich stark: Manche Tarife nennen 50.000 Euro, andere deutlich mehr, wieder andere schließen Bauvorhaben ganz aus. Maßgeblich ist immer die Bausumme einschließlich der Eigenleistungen und des Materialwerts – nicht der Kaufpreis des Grundstücks.
Für den Anbau einer Garage oder eine überschaubare Sanierung genügt die Privathaftpflicht deshalb häufig. Bei einem Neubau, einem Anbau größeren Umfangs oder einer Kernsanierung ist die Bausumme in aller Regel überschritten – dann brauchen Sie eine eigene Bauherrenhaftpflicht.
Prüfen Sie den Punkt schriftlich in Ihren Versicherungsbedingungen, bevor Sie sich darauf verlassen. Eine kurze Anfrage beim Versicherer, die Sie sich bestätigen lassen, kostet nichts und schafft Klarheit.
| Schaden | Bauherrenhaftpflicht★ Empfehlung | Bauleistungsversicherung | Bauhelferunfall |
|---|---|---|---|
| Passant stürzt in eine ungesicherte Grube | ja | nein | nein |
| Herabfallendes Material beschädigt ein Nachbarauto | ja | nein | nein |
| Sturm zerstört das halbfertige Mauerwerk | nein | ja | nein |
| Diebstahl von fest eingebautem Material | nein | ja | nein |
| Freund verletzt sich bei der Mithilfe auf dem Bau | nein | nein | ja |
Deckungssumme, Laufzeit und Beitrag
Deckungssumme: Personenschäden sind das eigentliche Risiko. Verbreitet sind pauschale Deckungssummen von mehreren Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Aufpreis von einer niedrigen auf eine hohe Deckungssumme ist gering – sparen Sie an dieser Stelle nicht.
Laufzeit: Der Vertrag wird für die Bauzeit abgeschlossen, üblich sind zwei bis drei Jahre. Verzögert sich der Bau, lässt sich die Laufzeit in der Regel gegen Aufpreis verlängern. Nach Fertigstellung geht die Haftung auf die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht beziehungsweise bei selbst genutztem Eigentum auf die Privathaftpflicht über.
Beitrag: Er richtet sich nach der Bausumme und wird meist einmalig für die gesamte Bauzeit gezahlt. Geben Sie die Bausumme realistisch an – wird sie deutlich überschritten, kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen.
So gehen Sie vor
- Bausumme ermittelnAlle Kosten des Bauvorhabens einschließlich Material und Eigenleistung, ohne Grundstück.
- Privathaftpflicht prüfenSteht dort eine ausreichende Bausummengrenze, brauchen Sie unter Umständen keinen eigenen Vertrag.
- Bauherrenhaftpflicht abschließenVor dem ersten Spatenstich, mit hoher pauschaler Deckungssumme und passender Laufzeit.
- Ergänzungen bedenkenBauleistungsversicherung für Schäden am Bauwerk, Anmeldung der Bauhelfer und Feuerrohbauversicherung.
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