Gefahrerhöhung
Eine dauerhafte Veränderung, die das versicherte Risiko spürbar vergrößert. Sie muss dem Versicherer gemeldet werden.
Was bedeutet Gefahrerhöhung?
Beispiele sind ein leerstehendes Haus, ein Gerüst am Gebäude über längere Zeit, eine neue gewerbliche Nutzung der Wohnung oder der Einbau eines Kaminofens.
Wer eine Gefahrerhöhung nicht anzeigt, riskiert Leistungskürzung oder Kündigung. Der Versicherer darf den Beitrag anpassen oder den Vertrag beenden.
Melden Sie im Zweifel lieber einmal zu viel. Eine kurze schriftliche Mitteilung genügt und schafft Klarheit für den Ernstfall.
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