Obliegenheit
Pflichten aus dem Vertrag, etwa die rechtzeitige Schadenmeldung. Wer sie verletzt, riskiert die Leistung.
Was bedeutet Obliegenheit?
Obliegenheiten sind Verhaltensregeln, an die der Versicherungsschutz geknüpft ist. Vor dem Schaden gehören dazu etwa das Abschließen der Wohnungstür, die Wartung einer Rückstauklappe oder das Melden einer Gefahrerhöhung. Nach dem Schaden zählen die unverzügliche Meldung, die Schadenminderung und wahrheitsgemäße Auskünfte dazu.
Die Folgen einer Verletzung sind gestaffelt: Bei Vorsatz kann der Versicherer die Leistung ganz verweigern, bei grober Fahrlässigkeit anteilig kürzen. Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt der Schutz bestehen.
Der Versicherer muss auf diese Folgen hinweisen und im Streitfall beweisen, dass die Verletzung den Schaden beeinflusst hat.
Verwandte Begriffe
- Grobe FahrlässigkeitEin besonders schwerer Sorgfaltsverstoß. Ohne entsprechende Klausel darf der Versicherer die Leistung kürzen.Mehr erfahren →
- SchadenminderungspflichtDie Pflicht, nach einem Schaden alles Zumutbare zu tun, damit er nicht größer wird.Mehr erfahren →
- GefahrerhöhungEine dauerhafte Veränderung, die das versicherte Risiko spürbar vergrößert. Sie muss dem Versicherer gemeldetMehr erfahren →
Begriffe verstehen, dann vergleichen
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