Riester-RenteFür wen sich die Förderung wirklich rechnet
Die Riester-Rente wird über Zulagen und Steuervorteile gefördert. Ob sie sich lohnt, hängt vor allem an zwei Fragen: Bekommen Sie die vollen Zulagen, und passt das Produkt mit seinen Kosten zu Ihrer Lebensplanung?
- Grundzulage plus Kinderzulage für jedes förderberechtigte Kind
- Volle Förderung nur bei vier Prozent Eigenbeitrag
- Auszahlung wird im Ruhestand voll versteuert
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Wer förderberechtigt ist
Unmittelbar förderberechtigt sind vor allem rentenversicherungspflichtige Angestellte, Beamtinnen und Beamte, Auszubildende, Bezieher von Arbeitslosengeld sowie Menschen in Elternzeit. Wer in diese Gruppe fällt, kann einen eigenen Vertrag abschließen und erhält die Zulagen direkt.
Mittelbar förderberechtigt sind Ehepartner von unmittelbar Berechtigten. Sie erhalten die Grundzulage über einen eigenen Vertrag, müssen dafür aber einen Mindesteigenbeitrag leisten.
Nicht gefördert werden dagegen die meisten Selbstständigen, sofern sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Für sie ist die Rürup-Rente der passende Förderweg.
Zulage, Steuervorteil und der Eigenbeitrag
Die Förderung besteht aus zwei Bausteinen, die miteinander verrechnet werden. Zum einen die Zulagen: eine Grundzulage pro Person und eine Kinderzulage für jedes Kind, für das Sie Kindergeld erhalten. Zum anderen der Sonderausgabenabzug: Ihre Beiträge lassen sich bis zu einem Höchstbetrag steuerlich geltend machen.
Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, erhalten Sie die Differenz zusätzlich erstattet. Sie müssen sich also nicht entscheiden, sondern nur die Anlage AV zur Steuererklärung einreichen.
Entscheidend für die volle Förderung ist der Mindesteigenbeitrag: vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres, abzüglich der Zulagen. Zahlen Sie weniger ein, kürzt der Staat die Zulagen anteilig. Wer die Zulage für ein Kind erhält, sollte den Beitrag deshalb bei jeder Einkommensänderung überprüfen.
| Situation | Einschätzung |
|---|---|
| Familien mit mehreren Kindern | hohe Zulagenquote im Verhältnis zum Eigenbeitrag |
| Geringverdiener mit Kindern | Förderung macht oft den größten Teil der Einzahlung aus |
| Gutverdiener ohne Kinder | Steuervorteil zählt mehr als die Zulage |
| Beamte | förderberechtigt, Zulagenantrag über die Besoldungsstelle beachten |
| Selbstständige ohne Rentenpflicht | nicht förderberechtigt, stattdessen Rürup prüfen |
| Kurze Restlaufzeit bis zur Rente | Kosten und Garantien wirken sich stärker aus |
Auszahlung, Kündigung und Wechsel
Zu Beginn der Auszahlung dürfen Sie bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einmal entnehmen. Der Rest wird als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Diese Leistungen sind vollständig steuerpflichtig, dafür ist im Ruhestand der persönliche Steuersatz meist niedriger als im Erwerbsleben.
Eine Kündigung gilt förderrechtlich als schädliche Verwendung: Alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile sind zurückzuzahlen. Was bleibt, ist oft weniger als eingezahlt. In vielen Fällen ist deshalb die Beitragsfreistellung die bessere Wahl – der Vertrag ruht, das Kapital bleibt gefördert bestehen.
Ein Anbieterwechsel ist möglich, das angesparte Kapital wandert mit. Prüfen Sie vorher die Wechselkosten beim alten und die Abschlusskosten beim neuen Anbieter, sonst frisst der Wechsel den Vorteil auf.
Vor- und Nachteile
Vorteile
- Zulagen und Steuervorteil erhöhen die Einzahlung spürbar
- Lebenslange Rente, das Langlebigkeitsrisiko trägt der Versicherer
- Kapital ist in der Ansparphase vor Pfändung und Anrechnung auf Bürgergeld geschützt
Nachteile
- Auszahlungen sind voll steuerpflichtig
- Beitragsgarantie kostet Rendite, Kosten mindern den Ertrag zusätzlich
- Kündigung führt zur Rückzahlung der gesamten Förderung
Häufige Fragen zur Riester-Rente
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