PflegetagegeldversicherungWas die gesetzliche Pflegeversicherung offen lässt
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung: Sie zahlt Zuschüsse, nicht die vollen Kosten. Was darüber hinausgeht, tragen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen selbst – im Heim summiert sich das schnell auf einen vierstelligen Betrag im Monat.
- Gesetzliche Pflegeleistungen decken nur einen Teil der Kosten
- Tagegeld wird frei verwendbar ausgezahlt, ohne Nachweis
- Beitrag hängt stark vom Eintrittsalter ab
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Tarifvergleich in Vorbereitung
Der Tarifvergleich für die Pflegezusatzversicherung wird angebunden, sobald der Vergleichsanbieter freigeschaltet ist. Bis dahin zeigen wir Ihnen hier keine Beiträge – erfundene Preise helfen Ihnen nicht weiter.
Warum die Lücke entsteht
Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde bewusst als Teilleistungssystem eingeführt. Sie zahlt je nach Pflegegrad feste Beträge für ambulante Pflege, Pflegesachleistungen oder die vollstationäre Versorgung. Was die tatsächliche Versorgung darüber hinaus kostet, bleibt beim Pflegebedürftigen.
Im Heim setzt sich der Eigenanteil aus mehreren Posten zusammen: dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die Pflege, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten der Einrichtung und häufig Ausbildungsumlagen. Zwar sinkt der Pflegeanteil mit der Dauer des Heimaufenthalts durch gesetzliche Zuschläge, die übrigen Posten bleiben jedoch bestehen.
Reichen Rente und Ersparnisse nicht, springt das Sozialamt ein – prüft aber zuvor das eigene Vermögen und kann sich unter bestimmten Voraussetzungen an unterhaltspflichtige Kinder wenden. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz geschieht das erst oberhalb einer hohen Einkommensgrenze, ausgeschlossen ist es aber nicht.
Wie das Pflegetagegeld funktioniert
Sie vereinbaren einen Tagessatz, etwa 50 Euro. Tritt der versicherte Pflegegrad ein, zahlt der Versicherer diesen Betrag für jeden Tag – bei 50 Euro also rund 1.500 Euro im Monat. Das Geld ist frei verwendbar: für das Heim, für einen ambulanten Dienst, für den Umbau der Wohnung oder als Ausgleich, wenn Angehörige ihre Arbeitszeit reduzieren.
Entscheidend ist die Staffelung nach Pflegegraden. Viele Tarife zahlen den vollen Satz erst ab Pflegegrad 5 und in niedrigeren Graden nur einen Bruchteil. Gute Tarife leisten schon ab Pflegegrad 2 spürbar und ab Grad 3 den überwiegenden Teil. Prüfen Sie diese Tabelle genau, sie entscheidet über den praktischen Wert.
Achten Sie außerdem auf eine Dynamik, mit der das Tagegeld regelmäßig steigt. Bei einem Vertrag, der über Jahrzehnte laufen soll, entwertet die Inflation einen festen Betrag erheblich.
| Variante | So funktioniert sie★ Empfehlung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Pflegetagegeld | Fester Betrag je Pflegetag, frei verwendbar | kein Nachweis von Rechnungen nötig |
| Pflegekostenversicherung | Erstattet einen Anteil der tatsächlichen Pflegekosten | Belege erforderlich, kaum Spielraum bei Pflege durch Angehörige |
| Pflegerentenversicherung | Monatliche Rente ab dem versicherten Pflegegrad | teurer, dafür Beitragsbefreiung im Leistungsfall und Kapitalbildung |
Vor- und Nachteile
Vorteile
- Leistung ist frei verwendbar, auch für pflegende Angehörige
- Vergleichsweise günstig bei frühem Abschluss
- Kein Einreichen von Rechnungen, Auszahlung nach Pflegegrad
Nachteile
- Gesundheitsprüfung, mit fortschreitendem Alter schwerer zu bestehen
- Wartezeit von meist drei Jahren zu Beginn
- Ohne Dynamik verliert der feste Tagessatz über die Jahre an Wert
Häufige Fragen zum Pflegetagegeld
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