Rürup-RenteDie Basisrente für Selbstständige und Gutverdiener
Die Rürup-Rente, offiziell Basisrente, ist der Förderweg für alle, die nicht riestern können. Sie bietet einen hohen Steuerabzug in der Ansparphase – dafür ist das Kapital bis zum Ruhestand fest gebunden.
- Beiträge sind bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar
- Kein Kapitalwahlrecht, ausgezahlt wird nur als lebenslange Rente
- Nicht kündbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar
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Der Tarifvergleich für die Altersvorsorge wird angebunden, sobald der Vergleichsanbieter freigeschaltet ist. Bis dahin zeigen wir Ihnen hier keine Beiträge – erfundene Preise helfen Ihnen nicht weiter.
Warum der Steuervorteil im Mittelpunkt steht
Die Rürup-Rente wurde als Gegenstück zur Riester-Rente für jene geschaffen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Der Fördermechanismus ist ein anderer: Statt Zulagen gibt es einen Sonderausgabenabzug.
Beiträge zur Basisrente zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen und sind bis zu einem jährlich angepassten Höchstbetrag absetzbar. In diesen Höchstbetrag fließen bei Angestellten auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein – für sie bleibt deshalb weniger Spielraum als für Selbstständige, die diesen Rahmen allein nutzen können.
Je höher Ihr persönlicher Steuersatz, desto größer der Effekt. Für Selbstständige mit gutem Einkommen und hoher Steuerlast ist die Basisrente deshalb oft der wirksamste Weg, Vorsorge und Steuerersparnis zu verbinden. Für Menschen mit niedrigem Steuersatz fällt der Vorteil dagegen gering aus.
| Merkmal | Riester-Rente | Rürup-Rente |
|---|---|---|
| Zielgruppe | rentenversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte | Selbstständige, Gutverdiener |
| Förderung | Zulagen und Sonderausgabenabzug | Sonderausgabenabzug |
| Kapitalentnahme zu Rentenbeginn | bis zu 30 Prozent möglich | nicht möglich |
| Kündigung | möglich, aber Förderung ist zurückzuzahlen | nicht möglich |
| Beitragsgarantie | gesetzlich vorgeschrieben | nicht vorgeschrieben |
| Vererbbarkeit | eingeschränkt möglich | nur über Zusatzbausteine |
Die Kehrseite: gebundenes Kapital
Was die Basisrente steuerlich stark macht, macht sie zugleich unflexibel. Der Gesetzgeber hat sie der gesetzlichen Rente nachempfunden, und daraus folgen strenge Regeln: Sie können den Vertrag nicht kündigen und sich das Kapital nicht auszahlen lassen. Er lässt sich nicht beleihen, nicht verpfänden und nicht auf eine andere Person übertragen.
Stirbt die versicherte Person, verfällt das Kapital grundsätzlich zugunsten der Versichertengemeinschaft. Wer Angehörige absichern will, muss das über Zusatzbausteine wie eine Hinterbliebenenrente oder eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Diese Bausteine kosten Rendite, sind bei Familien aber meist unverzichtbar.
Immerhin: In der Ansparphase ist das Guthaben in gewissem Umfang vor Pfändung geschützt und wird beim Bezug von Bürgergeld nicht als verwertbares Vermögen angerechnet. Gerade für Selbstständige ist dieser Schutz ein ernstzunehmendes Argument.
So gehen Sie vor
- Steuervorteil berechnenWie viel Steuern sparen Sie bei Ihrem Einkommen tatsächlich? Ohne spürbaren Effekt ist die Bindung des Kapitals kaum zu rechtfertigen.
- Beitrag konservativ ansetzenNiedriger Grundbeitrag plus Zuzahlungen statt hoher Dauerverpflichtung.
- Hinterbliebenenschutz klärenOhne Zusatzbaustein verfällt das Kapital im Todesfall. Für Familien ist das selten hinnehmbar.
- Kosten und Anlage vergleichenKlassisch mit Garantie oder fondsgebunden? Effektivkosten stehen im Produktinformationsblatt.
Vor- und Nachteile
Vorteile
- Hoher Sonderausgabenabzug, besonders wirksam bei hoher Steuerlast
- Lebenslange Rente, unabhängig davon, wie alt Sie werden
- In der Ansparphase weitgehend pfändungsgeschützt
Nachteile
- Kapital ist unwiderruflich gebunden, keine Kündigung und keine Einmalauszahlung
- Vererbung nur über kostenpflichtige Zusatzbausteine
- Für Menschen mit niedrigem Steuersatz kaum attraktiv
Häufige Fragen zur Rürup-Rente
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