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Schadenminderungspflicht

Die Pflicht, nach einem Schaden alles Zumutbare zu tun, damit er nicht größer wird.

Policenklar RedaktionFachredaktion VersicherungenZuletzt aktualisiert am

Was bedeutet Schadenminderungspflicht?

Wer einen Schaden bemerkt, muss handeln: den Haupthahn zudrehen, das Fenster schließen, den Abschleppdienst rufen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Versicherer schon informiert ist.

Kosten, die Ihnen dabei entstehen, übernimmt der Versicherer in der Regel – auch dann, wenn die Maßnahme im Ergebnis erfolglos bleibt, solange sie vernünftig war.

Wer die Pflicht grob fahrlässig verletzt, muss mit einer Kürzung rechnen. Bei Vorsatz entfällt die Leistung ganz.

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