Schadenminderungspflicht
Die Pflicht, nach einem Schaden alles Zumutbare zu tun, damit er nicht größer wird.
Was bedeutet Schadenminderungspflicht?
Wer einen Schaden bemerkt, muss handeln: den Haupthahn zudrehen, das Fenster schließen, den Abschleppdienst rufen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Versicherer schon informiert ist.
Kosten, die Ihnen dabei entstehen, übernimmt der Versicherer in der Regel – auch dann, wenn die Maßnahme im Ergebnis erfolglos bleibt, solange sie vernünftig war.
Wer die Pflicht grob fahrlässig verletzt, muss mit einer Kürzung rechnen. Bei Vorsatz entfällt die Leistung ganz.
Verwandte Begriffe
- ObliegenheitPflichten aus dem Vertrag, etwa die rechtzeitige Schadenmeldung. Wer sie verletzt, riskiert die Leistung.Mehr erfahren →
- Grobe FahrlässigkeitEin besonders schwerer Sorgfaltsverstoß. Ohne entsprechende Klausel darf der Versicherer die Leistung kürzen.Mehr erfahren →
- VersicherungsfallDas Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherers auslöst – etwa ein Brand, ein Unfall oder eineMehr erfahren →
Begriffe verstehen, dann vergleichen
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