AuslandskrankenversicherungDer wichtigste Schutz auf jeder Reise
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt außerhalb Europas gar nicht und innerhalb Europas nur, was dort üblich ist. Vor allem aber übernimmt sie den Rücktransport nach Hause nicht – und der ist im Ernstfall der teuerste Posten.
- Außerhalb der EU besteht in der Regel kein gesetzlicher Schutz
- Der Krankenrücktransport ist keine Kassenleistung
- Der Jahresbeitrag liegt meist im Bereich weniger Euro pro Monat
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Tarifvergleich in Vorbereitung
Der Tarifvergleich für die Reiseversicherung wird angebunden, sobald der Vergleichsanbieter freigeschaltet ist. Bis dahin zeigen wir Ihnen hier keine Beiträge – erfundene Preise helfen Ihnen nicht weiter.
Was die Kasse im Ausland leistet
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte erhalten Sie in der EU sowie in einigen weiteren Ländern die medizinisch notwendige Behandlung. Abgerechnet wird allerdings nach den Regeln des Urlaubslandes. Wo dort Zuzahlungen üblich sind, tragen Sie diese selbst, und private Anbieter nehmen die Karte häufig gar nicht an.
Außerhalb dieses Raums, etwa in den USA, in der Türkei, in Thailand oder in vielen beliebten Fernreisezielen, besteht kein gesetzlicher Schutz. Sie zahlen jede Behandlung selbst, und in Ländern mit hohen Gesundheitskosten erreichen schon wenige Tage im Krankenhaus beträchtliche Summen.
Der entscheidende Punkt ist jedoch der Rücktransport. Er ist in keinem Fall eine Kassenleistung. Ein Ambulanzflug mit medizinischer Begleitung kostet je nach Entfernung einen hohen fünfstelligen Betrag. Genau dieses Risiko macht die Auslandskrankenversicherung unverzichtbar – und sie kostet dabei weniger als eine Restaurantrechnung im Urlaub.
| Leistung | Gesetzliche Kasse | Auslandskrankenversicherung★ Empfehlung |
|---|---|---|
| Arztbesuch in der EU beim Kassenarzt | ja, nach Landesrecht | ja, meist ohne Zuzahlung |
| Behandlung außerhalb der EU | in der Regel nein | ja |
| Behandlung in einer Privatklinik | nein | ja |
| Medikamente und Zuzahlungen vor Ort | teilweise | ja |
| Krankenrücktransport nach Hause | nein | ja |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung | eingeschränkt | ja |
Worauf es im Tarif ankommt
Medizinisch sinnvoller Rücktransport: Achten Sie auf diese Formulierung. Manche Tarife zahlen nur, wenn der Transport medizinisch notwendig ist – eine deutlich engere Hürde. „Sinnvoll“ bedeutet, dass Sie auch dann nach Hause geholt werden, wenn die Behandlung vor Ort zwar möglich, zu Hause aber besser wäre.
Keine Höchstsumme: Gute Tarife begrenzen die Behandlungskosten nicht. Eine Deckelung kann bei einem schweren Fall in einem teuren Gesundheitssystem schnell erreicht sein.
Reisedauer: Jahrespolicen decken Reisen bis zu einer Höchstdauer, häufig sechs bis acht Wochen je Reise. Wer länger unterwegs ist, etwa bei einem Auslandssemester oder einer Weltreise, braucht einen Langzeittarif.
Vorerkrankungen und Alter: Ältere Reisende und Menschen mit chronischen Erkrankungen sollten die Bedingungen genau lesen, weil manche Tarife hier einschränken oder Zuschläge verlangen.
Im Krankheitsfall im Ausland
- Notrufnummer des Versicherers anrufenSie steht auf der Versicherungskarte und ist rund um die Uhr erreichbar. Von dort wird die weitere Versorgung organisiert.
- Behandlung bestätigen lassenBei größeren Behandlungen oder stationärer Aufnahme sollte der Versicherer die Kostenübernahme vorab zusagen.
- Rechnungen und Belege sammelnOriginalrechnungen, Diagnose und Zahlungsnachweise sind Grundlage der Erstattung.
- Rücktransport nur nach AbstimmungOrganisieren Sie ihn nicht auf eigene Faust. Der Versicherer entscheidet über die medizinische Notwendigkeit und die Durchführung.
Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung
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