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Reiserücktritts­versicherungWenn die Reise ausfällt, bevor sie beginnt

Je näher der Reisetermin rückt, desto höher die Stornogebühr – kurz vor Abflug oft nahezu der volle Reisepreis. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Kosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt.

  • Stornogebühren steigen mit der Nähe zum Reisetermin
  • Abschluss spätestens kurz nach der Buchung sinnvoll
  • Nicht jeder Absagegrund ist ein versicherter Grund
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Der Tarifvergleich für die Reiseversicherung wird angebunden, sobald der Vergleichsanbieter freigeschaltet ist. Bis dahin zeigen wir Ihnen hier keine Beiträge – erfundene Preise helfen Ihnen nicht weiter.

Policenklar RedaktionFachredaktion VersicherungenZuletzt aktualisiert am

Welche Gründe zählen

Der Versicherer zahlt nur bei einem versicherten Rücktrittsgrund. Dazu gehören typischerweise die unerwartete schwere Erkrankung, ein Unfall, eine Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, der Tod einer nahen Angehörigen oder eines nahen Angehörigen, ein erheblicher Sachschaden am Eigentum, etwa nach Feuer oder Einbruch, sowie der unverschuldete Verlust des Arbeitsplatzes.

Wichtig ist das Wort unerwartet. Eine bekannte, chronische Erkrankung, die sich absehbar verschlimmert, ist in der Regel kein versicherter Grund. Auch eine geplante Operation, deren Termin schon feststand, fällt heraus.

Die Gründe gelten meist nicht nur für Sie selbst, sondern auch für Mitreisende und nahe Angehörige, die nicht mitreisen. Erkrankt Ihr Kind kurz vor der Abreise, greift der Schutz also ebenfalls. Prüfen Sie, wie der Tarif „nahe Angehörige“ definiert – der Kreis unterscheidet sich zwischen den Anbietern.

Versichert oder nicht
SituationIn der Regel versichert
Unerwartete schwere Erkrankung vor Reisebeginnja
Unfall mit ärztlich bescheinigter Reiseunfähigkeitja
Tod eines nahen Angehörigenja
Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzesja
Erheblicher Sachschaden zu Hause, etwa durch Feuerja
Verschlechterung einer bekannten chronischen Erkrankungnein
Beruflicher Termin, Prüfung oder abgelehnter Urlaubmeist nein
Angst vor politischer Lage oder schlechtes Wetternein

Abschlussfrist, Selbstbehalt und Jahrespolice

Die Abschlussfrist ist der häufigste Grund für Ärger. Die meisten Tarife verlangen, dass Sie die Versicherung innerhalb weniger Tage nach der Buchung abschließen, oft binnen drei bis vierzehn Tagen. Buchen Sie kurzfristig, muss der Abschluss unmittelbar erfolgen, teils am selben Tag. Wer die Frist versäumt, kann später zwar noch abschließen, hat dann aber häufig eine Wartezeit.

Der Selbstbehalt liegt üblicherweise bei zwanzig Prozent der Stornokosten. Tarife ohne Selbstbehalt kosten mehr, lohnen sich aber bei teuren Reisen schnell. Rechnen Sie den Unterschied am konkreten Reisepreis nach.

Wer mehrmals im Jahr verreist, fährt mit einer Jahrespolice meist günstiger. Sie deckt alle Reisen eines Jahres bis zu einem Höchstreisepreis ab. Achten Sie auf diese Obergrenze: Eine teure Fernreise kann darüber liegen und wäre dann nicht vollständig abgesichert.

Sinnvolle Ergänzungen

Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung

In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Buchung, häufig binnen drei bis vierzehn Tagen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der sofortige Abschluss nötig. Später abgeschlossene Verträge haben oft eine Wartezeit.

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